LG Saarbrücken, Urteil vom 09. Januar 2015 – 13 S 166/14 21.05.2017

Leitsatz

Rechnet der Geschädigte seinen Schaden im Rahmen der 130%-Grenze zulässigerweise auf Reparaturkostenbasis ab, kann er neben den Reparaturkosten auch die Wertminderung ersetzt verlangen.

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