Rechnet der Geschädigte eines Kfz-Unfalls seinen Fahrzeugschaden fiktiv ab, kann er auch während des Prozesses vom Schädiger bzw. seiner Kfz-Haftpflichtversicherung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt verwiesen werden (Fortführung BGH, 14. Mai 2013, VI ZR 320/12, VersR 2013, 876).(Rn.7)