OLG München, Urteil vom 23. Januar 2015 – 10 U 1620/14 01.03.2017

Leitsatz

 Als Geschädigter, erstreckt sich der Schadensersatzanspruch des Leasingnehmers nicht auf die auf den Kaufpreis des Ersatzfahrzeugs entfallende Umsatzsteuer, sondern nur auf die sich auf den Nutzungsausfallschaden beziehende Umsatzsteuer.

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