Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. Juni 2014 – 1 U 8/14 02.03.2017

Leitsatz

     1. Steht im Text eines privaten Pkw-Kaufvertrages in der Rubrik "nächste HU:" handschriftlich eingetragen "neu" liegt darin keine Beschaffenheitszusicherung.

 

    2. Die Geltendmachung eines unberechtigten Anspruchs kann eine Pflichtverletzung im Sinne von § 280 BGB darstellen, die eine Vertragspartei aber erst dann zu vertreten hat, wenn sie diese Rechtsposition nicht als plausibel ansehen durfte. Das ist nicht der Fall, wenn ein Gericht den Rechtsstandpunkt in erster Instanz teilt und die Rechtsfrage nicht höchstrichterlich geklärt ist.

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