Macht ein Versicherungsnehmer nach einem Unfallereignis bewusst Falschangaben zum Kaufpreis des Unfallfahrzeugs, und geht davon aus, durch seine Falschangaben die Schadensregulierung beeinflussen zu können, begeht er eine arglistige Obliegenheitsverletzung, die zum Leistungsausschluss des Versicherers führt.