PicShow in Newsbox

Kontakt

ISEYE - Multimediacenter
Nordstr. 10

98597 Breitungen

Vertreten durch:
Ingo Sell & Sascha Schroeter

Bitte benutzen Sie das
Kontaktformular

 

 

Spenden-Knopf

Spendet für die Weiterentwicklung der Plugins.

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 16. Oktober 2014 – 4 U 145/1304.08.2016

Leitsatz

Haftungsabwägung bei Verkehrsverstößen beim Linksabbiegen und dem Überholen einer Kolonne.(Rn.52)

1. Wenn eine Straßeneinmündung äußerlich einer Einfahrt gleicht, dann gelten ähnlich verschärfte Pflichten wie nach § 9 Abs. 5 StVO.(Rn.65)

2.Es ist dann eine eine unklare Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO gegeben, wenn eine Kolonne vorausfährt und mit dem Ausscheren und Linksabbiegen eines Fahrzeugs aus der Kolonne zu rechnen ist.(Rn.108)

3.Beim Überholen einer Kolonne von mehreren Fahrzeugen, ist bei unklarer Verkehrslage und unzureichender Rückschau beim Linksabbiegen in eine Einfahrt, eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Überholenden möglich.(Rn.118)

 

zum Archiv >>

PicShow in Newsbox

Kontakt

ISEYE - Multimediacenter
Nordstr. 10

98597 Breitungen

Vertreten durch:
Ingo Sell & Sascha Schroeter

Bitte benutzen Sie das
Kontaktformular

 

 

Spenden-Knopf

Spendet für die Weiterentwicklung der Plugins.