PicShow in Newsbox

Kontakt

ISEYE - Multimediacenter
Nordstr. 10

98597 Breitungen

Vertreten durch:
Ingo Sell & Sascha Schroeter

Bitte benutzen Sie das
Kontaktformular

 

 

Spenden-Knopf

Spendet für die Weiterentwicklung der Plugins.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. April 2014 – 12 U 149/1306.10.2016

Leitsatz

Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Kfz-Kaskoversicherung, wonach kein Versicherungsschutz besteht für

- Schäden, die bei der Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich dazugehöriger Übungsfahrten, und

- jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,

und von diesem Leistungsausschluss wiederum Fahrsicherheitstrainings ausnimmt, ist weder überraschend i.S.v. § 305c Abs. 1 BGB noch intransparent i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Sie benachteiligt den Versicherungsnehmer auch nicht in sonstiger Weise entgegen den Geboten von Treu und Glauben (§ 307 Abs. 1 Satz 1 u. Abs. 2 BGB).(Rn.58)

zum Archiv >>

PicShow in Newsbox

Kontakt

ISEYE - Multimediacenter
Nordstr. 10

98597 Breitungen

Vertreten durch:
Ingo Sell & Sascha Schroeter

Bitte benutzen Sie das
Kontaktformular

 

 

Spenden-Knopf

Spendet für die Weiterentwicklung der Plugins.